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Noch ganz Dicht? – Wir schauen nach!
WAS IST EINE DICHTHEITSPRÜFUNG?
Bis Ende 2015, bzw. 2025, schreibt der Gesetzgeber Nordrhein-Westfalens jedem Hauseigentümer eine Dichtheitsprüfung seiner privaten Abwasserleitungen vor. Das Ergebnis der Prüfung muß anschliessend bei der zuständigen Verwaltungsbehörde zur Beurteilung eingereicht werden. Hier möchten wir Ihnen Hilfestellung hinsichtlich dieser Thematik geben und uns als Ihr kompetenter Partner vorstellen. Dazu finden Sie hier Fragen und Antworten, die Sie über das noch relativ unbekannte Thema aufklären und somit Hilfestellung geben möchten.
Wer muss seine Kanäle auf Dichtheit überprüfen lassen? Sind Mieter davon auch betroffen? Das Land NRW schreibt allen Hauseigentümern bei bestehenden Abwasserleitungen, aber auch bei Neubau oder Änderung der Abwasserleitung eine Dichtheitspüfung vor. Die Prüfung muss alle 20 Jahre wiederholt werden. Die Stadt als Kanaleigentümerin muss ihre öffentlichen Abwasserleitungen auch überprüfen. Als Mieter müssen Sie der vom Eigentümer beauftragten Firma Zutritt zur Abwasseranlage gewähren. (z.B. Schächte im Keller). Möglich ist auch, dass Sie für den Zeitraum der Untersuchung die sanitären Einrichtungen oder z.B. Wasch- oder Spülmaschine nicht benutzen können. Diesen Zeitraum versuchen wir selbstverständlich so kurz wie möglich zu halten.
Warum müssen Sie Ihre Leitungen prüfen lassen? Es hat sich herausgestellt, dass ca. 40% aller privaten Haushalte sanierungsbedürftig sind. Aus den Grundleitungen austretende Abwässer gelangen direkt ins Erdreich und belasten unser Grundwassser stark. Grundwasser kann aber natürlich auch in schadhafte Leitungen eindringen. Dies hat zur Folge, dass dieses Wasser zusätzlich zur Kläranlage gelangt, was zu einer Überlastung führen kann. Undichte Abwasserleitungen können unterirdische Hohlräume bilden, was unter Umständen zu Absackungen der Straße, Hoffläche, etc. führen kann.
Was müssen Sie überprüfen lassen? Alle schmutzwasserführenden Grund- und Anschlussleitungen die im Erdreich liegen bzw. nicht zugänglich sind, sowie alle dazugehörigen Schächte. Innerhalb des Gebäudes sind auch alle Leitungen unterhalb der Bodenplatte zu überprüfen.
Wie wird geprüft? Bevor die eigentliche Dichtheitsprüfung durchgeführt wird, müssen die Leitungen gründlich mit Hochdruck gereinigt werden. Hierfür setzen wir speziell für den Hausanschlussbereich entwickelte Reinigungsdüsen ein. Sollten nach der Reinigung noch verfestigte Ablagerungen oder Wurzeleinwuchs festgestellt werden, so werden auch diese mit Spezialfräsen entfernt. Der Rohrumfang muss deshalb so sauber sein, damit der tatsächliche Istzustand des Kanals festgestellt werden kann. In vielen Städten reicht eine bestandene optische TV-Untersuchung aus, um die Dichtheit zu protokollieren. Zwei weitere Möglichkeiten sind die Druckprüfung mit Wasser oder Luft. Bei Neubau oder groben Veränderungen der Schmutzwasser- leitungen ist eine Druckprüfung zwingend vorgeschrieben.
Wann, und in welchen Abständen muss geprüft werden? Das ist abhängig von Ihrer Stadt in der Sie wohnen. Wasserschutzgebiete haben andere Vorgaben. Das Gesetz legt eine Frist bis zum 31. Dezember 2015 fest. Manche Kommunen können aber abweichende Zeiträume z.B. bis ins Jahr 2025 beschließen. Gerne übernehmen wir für Sie die Aufgabe, bei Ihrer Stadt nachzufragen, wie und wann zu prüfen ist. Ist die Prüfung bestanden, muss sie alle 20 Jahre wiederholt werden.
Wer darf diese Prüfung für Sie ausführen? Es dürfen nur sachkundige Firmen diese Prüfung durchführen, die durch eine spezielle Ausbildung mit Prüfung und Kontrolle der Gerätschaften in der Landesliste aufgenommen sind. Wir als Fachunternehmen sind vom Land Nordrhein-Westfalen bereits in diese Liste aufgenommen und stehen Ihnen mit Rat, Tat und unserer innovativen Technik auch bei Problemfällen gerne zur Seite.
Sie haben eine Dichtheitsprüfung durchführen lassen. Das Ergebnis lautet: undicht. Was müssen Sie tun? Ist der Schaden bereits lokalisiert, muss er beseitigt werden. Bei Schäden, wo sichtlich Abwasser ins Grundwasser eintritt, muss unverzüglich gehandelt werden. Gerne erstellen wir für Sie auch ein Sanierungskonzept, in dem die für Sie beste und günstigste Lösung festgehalten wird. In den meisten Fällen wird diese Sanierung grabenlos mit sogenannten Inlinern und Kurzlinern ausgeführt.
Gibt es Möglichkeiten, die Kosten zu senken? Zusammenschlüsse von Hauseigentümern führen zu einer Kostenreduzierung. Verbraucherschützer warnen aber vor „Abwasserhaien“. Es häufen sich Berichte über mangelhaft durch- geführte Dichtheitsprüfungen und überteuerte Sanierungsleistungen. Schenken Sie uns Ihr Vertrauen. Wir als zertifizierter Partner für NRW sichern Ihnen Qualität und kundenorientierte Leistungen zu. Dafür stehen wir seit 1955 mit unserem Namen.

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Unsere dazugehörigen Leistungen: TV-Kanaluntersuchung Kanalreinigung Dichtheitsprüfung Kanalsanierung
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Ihre Ansprechpartner: Herr Robrecht und Herr Gerkens Tel.: 0234-92222-2 Fax: 0234-92222-55 |
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